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zwei Richter/innen mit Hauptsprache Deutsch

Bundesverwaltungsgericht BVGer

Veröffentlicht 09.09.2022

Diese Stellenausschreibung ist geschlossen und die Stelle ist wahrscheinlich besetzt. Bitte bewerben Sie sich nicht.

Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung sucht für das Bundesverwaltungsgericht (BVGer):

zwei Richter/innen mit Hauptsprache Deutsch

80–90 % / St. Gallen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.

Ihre Aufgaben

Sie sind als Richterin bzw. Richter deutscher Sprache für die Abteilung VI des BVGer tätig. (Die Zuteilung an die Abteilungen liegt in der Zuständigkeit des Gerichts.)

Ihr Profil

  • Juristischer Hochschulabschluss, idealerweise Anwaltspatent;
  • mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise an einem kantonalen Gericht, in der Advokatur oder in der öffentlichen Verwaltung;
  • fundierte Kenntnisse und Erfahrung im öffentlichen Recht, namentlich im Ausländer- und Bürgerrecht sowie, wenn möglich, im Recht der nationalen Sicherheit;
  • effiziente und speditive Arbeitsweise, Entschlussfreudigkeit, Teamfähigkeit und hohe Sozialkompetenz;
  • Hauptsprache Deutsch; sehr gute Kenntnisse der beiden anderen Amtssprachen.

Zusätzliche Informationen

Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Wintersession 2022 vornehmen.
Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei: In Anbetracht der zu besetzenden Stellen sind am Bundesverwaltungsgericht momentan die Grünen, die FDP, die SVP und die SP untervertreten.

Bewerbungsfrist: 5. Oktober 2022
Amtsantritt: per 1. Januar 2023 oder 1. Februar 2023
Beschäftigungsgrad: 80–90 %
Lohn: Lohnklasse 33 (je nach Alter und Erfahrung; Details auf Anfrage)

Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission, Anne Dieu (Tel.: 058 322 94 26).
Senden Sie uns bitte Ihre elektronische Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen), Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto.
Nähere Informationen zum BVGer finden Sie im Internet unter www.bvger.ch

Referenznummer: JRQ$540-2634

Zum Arbeitgeber

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es stützt sich hierbei auf das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG). Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten Ämter.

Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Schliesslich urteilt das BVGer in drei bestimmten Sachgebieten nicht als Beschwerde-, sondern auf Klage hin als erste Instanz, beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.

In gewissen Rechtsgebieten – etwa im Asylrecht oder bei der Internationalen Amtshilfe – ist das BVGer als letzte Beschwerdeinstanz zuständig. Dies bedeutet, dass das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. In anderen Gebieten ist das BVGer dagegen Vorinstanz des Bundesgerichts. In diesen Fällen kann bei diesem «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» oder «Beschwerde in Zivilsachen» erhoben werden. Ob dies in einem bestimmten Sachgebiet möglich ist, ergibt sich aus dem Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG).

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

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